AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von:

 

Torben Warda, Kiebitzreihe 17a, 22844 Norderstedt

USt-IdNr: DE294126779

Gültig ab: 01.01.2016

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Torben Warda (im folgenden „Trainer“ genannt) führt Einzel- und Gruppentrainings, Coachings, Beratungen, Workshops, Vorträge, Seminare sowie sonstige Dienstleistungen auf eigene Rechnung in eigenen Räumen, in Räumen des Auftraggebers (im folgenden „Kunde“ genannt), in externen Veranstaltungsräumen und an anderen Orten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) durch.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Auftragsverhältnisse maßgeblich auf §242 BGB beruhen und der jeweilige Vertragspartner – unabhängig von einer späteren Kostenübernahme oder -beteiligung – der Auftraggeber ist, d.h. in der Regel der Adressat des angenommenen Auftrags-Angebotes für ein Geschäftsverhältnis, sofern dem Trainer nicht ausdrücklich und unmittelbar ein abweichender Adressat für auftragsbezogene Vereinbarungen mitgeteilt wird.

Der Kunde darf für auftragsbezogene Korrespondenzen ausdrücklich jemanden berechtigen, der als abweichender Ansprechpartner offenkundig in seinem Sinne und Auftrag fungiert – bei auftragsbezogenen Korrespondenzen per Email oder Schriftform z.B. unterzeichnet mit „i.A.“ bzw. „i.V.“ und Information des Trainers bzgl. der entsprechenden Berechtigung.

Bei minderjährigen Klienten gelten der/die Erziehungsberechtigte(n) als Kunden bzw. Auftraggeber.

Mit der Beauftragung und/oder Terminvereinbarung gelten Angebote des Trainers sowie diese AGBs vom Kunden als angenommen, so dass der Abschluss eines Dienstvertrages auch formfrei erfolgen kann.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht schriftlich innerhalb von 2 Kalenderwochen Widerspruch erhebt.

2. Angebote, Honorare, sonstige Kosten, Zahlungsbedingungen

Alle Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten.

Die Kosten für den jeweiligen Auftrag richten sich nach den Preisen des Trainers zum Zeitpunkt der Angebotsannahme bzw. Beauftragung, wobei je nach Auftrag ein Honorar auf Basis von Stunden- oder Tagessätzen vereinbart wird.

Hinsichtlich Einzelmaßnahmen und Coachings wird darauf hingewiesen, dass vorab oder zu Beginn der jeweiligen Maßnahmen mitgeteilte mutmaßliche Umfänge lediglich eine unverbindliche Einschätzung sind und die tatsächlichen Umfänge in Anzahl und Dauer der Termine aufgrund von stets individuellen Entwicklungsprozessen in den kognitiven, emotionalen, somatischen, behavioralen und/oder sonstigen persönlichen Bereichen des Kunden erheblich davon abweichen können. Fakturiert wird die tatsächliche Zeitdauer der in Anspruch genommenen Coaching-Termine.

Nach Absprache mit dem Kunden werden entsprechend des angenommenen Angebots ggf. weitere anfallende Kosten für eine maßgeschneiderte Konzepterstellung, den Einsatz von Co-Trainern, eine Anmietung von Seminarräumen, die Teilnehmerverpflegung, eine Bereitstellung von Trainingsausrüstung und Tagungstechnik sowie die Erstellung und Produktion von Schulungsmaterialien/-unterlagen o.ä. berechnet.

Auslagen sowie eventuell anfallende Material- und/oder technische Kosten, die dem Trainer z.B. während einer Veranstaltung entstehen, werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.

Reise- und Aufenthaltskosten zu persönlichen Abstimmungsgesprächen sowie zur Durchführung des jeweiligen Auftrages (ggf. Anreise am Vortag) werden abschließend mit der Fakturierung berechnet. Ohne Nachweis werden Fahrten mit der DB nach den gültigen Tarifen für die 1. Klasse berechnet sowie Flüge (Economy Class) und auftragsbezogene Taxi-/Transfer-/Mietwagen-/Parkgebühren etc.. Bei An- und Abreisen mit dem eigenen PKW werden 0,55 Euro pro gefahrenem km abgerechnet ohne dass ein schriftlicher Nachweis von Seiten des Trainers erbracht werden muss.

Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Kunde erhält eine Rechnung und kann per Überweisung auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung seiner Zahlungspflicht nachkommen.

Der Zahlungseingang ist jeweils spätestens zwei Wochen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug fällig, sofern in der Rechnung kein davon abweichendes Zahlungsziel angegeben ist.

Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Trainer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gem. §288 BGB zu.

Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens (§249, §250, §251 BGB) und/oder entgangenen Gewinns (§252 BGB) bleibt unberührt.

Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte gegenüber fälliger Zahlungsansprüche sind ausgeschlossen.

3. Terminvereinbarung, Buchung und Anmeldung

Zeit und Ort der Auftragsdurchführung werden von Trainer und Kunde einvernehmlich vereinbart.

Dies kann per E-Mail, schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf andere Weise, wie z.B. WhatsApp, Social Media etc., erfolgen, sofern der Trainer die Daten bestätigt. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich.

Die Anmeldung zu offenen Veranstaltungen erfolgt ausschließlich schriftlich per E-Mail oder über das Kontaktformular der Trainer-Website und gilt mit der Anmeldebestätigung durch den Trainer als angenommen. Der Kunde verpflichtet sich, zu allen vereinbarten Terminen pünktlich zu erscheinen. Terminänderungen oder Stornierungen von offenen Veranstaltungen erfolgen seitens des Trainers über die dem Trainer bekannt gemachten und/oder favorisierten Kommunikationswege.

4. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass dem Trainer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen unaufgefordert frühzeitig und wahrheitsgemäß vorgelegt werden, Informationen auf Anfragen erteilt werden und dem Trainer von allen Vorgängen und Umständen unmittelbar Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.

Dies gilt besonders auch für Vorgänge und Umstände, die ggf. kurz vor oder sogar erst während der Tätigkeit des Trainers bekannt werden sollten.

5. Absage eines Termins bzw. einer Veranstaltung durch den Kunden

Bei Einzelmaßnahmen und Coachings:

Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin möglich und bis dahin kostenfrei. Danach wird das Honorar für die vereinbarte Tätigkeit zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Terminabsage bzw. Terminverschiebung am vereinbarten Tag sowie bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

Bei gebuchten Aufträgen (Seminare, Trainings, Workshops, Vorträge, Beratungen etc.):

Eine Absage oder Verschiebung der Veranstaltung durch den Kunden ist bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Bei Absage oder Verschiebung zwischen 28 und 42 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Trainerhonorars als Stornokosten berechnet. Bei Absage oder Verschiebung innerhalb von 14 und 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn fallen 75% des Trainerhonorars als Stornokosten an. Bei Absage oder Verschiebung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn fallen 100% des Trainerhonorars als Stornokosten an.

Der Kunde ist für die gem. Angebotsannahme und Auftrag vereinbarte Teilnehmerorganisation im Hinblick auf Zielgruppe und (maximale) Gruppengröße für die gebuchte Veranstaltung verantwortlich. Bei Nichterscheinen oder Feststellung erheblicher Abweichungen gegenüber getroffener Vereinbarungen am Veranstaltungsbeginn wird die volle Gebühr für die Veranstaltung berechnet und der Trainer behält sich das Recht vor, die Veranstaltung ggf. vorzeitig abzubrechen.

Im Falle einer Absage oder Verschiebung ersetzt der Kunde dem Trainer neben dem vereinbarten Honorar und zusätzlichen Leistungen auch sämtliche zu zahlenden Stornokosten für ggf. bereits gebuchte Reisen/Unterkünfte sowie auch alle sonstigen Kosten, die dem Trainer aufgrund der Absage entstanden sind. Ein Anrecht auf Überlassung eventuell bereits produzierter und zu berechnender Unterlagen und/oder Medien für den jeweiligen Auftrag an den Kunden ist ausgeschlossen.

Eine Terminverschiebung innerhalb der oben genannten Fristen kommt einer Stornierung gleich.

Falls der Trainer die stornierten Zeiten kurzfristig anderweitig als Honorarzeiten verrechnen kann, entfallen die Stornokosten.

6. Absage eines Termins bzw. eines Seminars o.ä. durch den Trainer

Für den Fall, dass der Trainer einen Termin oder eine sonstige Veranstaltung aus dringlichen Gründen wie z.B. höhere Gewalt, Unfall, Krankheit oder anderen vom Trainer nicht zu verantwortenden Gründen absagen oder verschieben muss, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

7. (Urheber-)Rechte an den Unterlagen/Präsentationen und sonstigen Medien des Trainers

Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung der vom Trainer präsentierten oder ausgehändigten Unterlagen sowie anderen Medien durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Trainers.

Ein Mitschnitt eines Seminars, Trainings, Coachings, Vortrages o.ä. des Trainers auf Ton- oder Videomedien sowie Smartphones oder Tablets etc. ist nicht gestattet.

Der Trainer ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Kunden anzubieten.

8. Haftung

Der Trainer verpflichtet sich, alle vereinbarten Auftragsbestandteile nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig vorzubereiten und durchzuführen.

Eine Garantie oder Gewährleistung für Erfolg bei der Erbringung der Dienstleistung im Training, Coaching bzw. bei sonstigen Veranstaltungen gibt es nicht. Eine Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Kunde bestätigt mit der Terminvereinbarung bzw. Anmeldung zu Veranstaltungen selbstverantwortlich zu handeln und den Trainer von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen.

Der Kunde erkennt an, für seine körperliche und psychische Gesundheit in vollem Maße selbst verantwortlich zu sein und für eventuelle verursachte Schäden (§249, §250, §251 BGB) selbst aufzukommen.

Gegen einen Unfall ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Jegliche Haftung seitens des Trainers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei Minderjährigen haften entsprechend der/die Erziehungsberechtigte(n).

9. Vertraulichkeit

Der Trainer verpflichtet sich, vor und während der Dauer eines Trainings, einer Beratung oder eines Coachings sowie auch nach dessen Beendigung über alle persönlichen Themen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren.

10. Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Für diese Bedingungen und ihre Durchsetzung gilt ausschließlich deutsches Recht.

Norderstedt, Dezember 2015